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movin4life - Führerscheinnews

Hier findest du die wichtige News zum Thema Führerschein

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10.04.2013
Daniel

Wir laden alle sehr herzlich auf die 'EXPO' Gewerbeausstellung vom 19-21 April in Inzersdorf ein. Wir sind dort mit 2 Messeständen vertreten, und beantworten dir gerne Fragen rund um deine Führerscheinausbildung. Wir freuen uns auf deinen Besuch!
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23.01.2013
Daniel

Seit 19 Jänner ist die 3.EU Führerscheinrichtlinie in Kraft! Infos dazu gibts bei uns in der Fahrschule
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23.01.2013
Irmgard

Hallo Goran! Danke für die tolle Traktorausbildung. Bin schon voll im Einsatz... lg
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30.07.2012
Manuela

Hallo liebes ABS- Team, Danke für die lustige Traktor Fahrstunde insbesonders mit den Erich als Fahrlehrer! (: LG Manuela (:
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30.07.2012
Daniel

Hallo Alexandra! Ich wünsche dir alles Gute und eine unfallfreie Fahrt. lg Daniel
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Gesetzesänderung 19.01.2013

Einheitlicher Führerschein ab dem Jahr 2013 (EU-Richtlinie)

Ab dem Jahre 2013 wird ein Führerschein in Kreditkartenformat innerhalb der Europäischen Union (EU) die derzeit über Hundert in Umlauf befindlichen Führerscheinformate in den Mitgliedstaaten ersetzen. Die alten Führerscheine werden nach und nach, spätestens aber Ende 2032 aus dem Verkehr gezogen. Dies hat das Europäische Parlament am 14. Dezember 2006 beschlossen. Diese europäische Richtlinie muss nun von den Nationalstaaten innerhalb der nächsten vier Jahren umgesetzt werden. Nach Kundmachung des Gesetzes in Österreich im Bundesgesetzblatt (BGBl.) wird im Gesetz der Zeitpunkt, wann diese Regelung gesetzlich in Kraft tritt, terminlich festgelegt. (19.01.2013)

Autofahrerinnen und Autofahrer in Österreich müssen daher bis spätestens Ende 2032 ihren Papier-Führerschein auf den Scheckkartenführerschein umtauschen.
Führerschein

Warum wurde diese EU-Richtlinie notwendig?

In den europäischen Mitgliedstaaten sind mehr als 110 verschiedene Führerscheinmuster gültig. Dies führt zu Transparenzproblemen für Bürgerinnen und Bürger, Ordnungskräfte und Führerscheinbehörden und zur Fälschung von Dokumenten, die zuweilen Jahrzehnte alt sind. Die neue europäische Führerscheinrichtlinie sieht vor, ab dem Jahr 2013 neue Führerscheine nach einem einheitlichen europäischen Führerscheinmuster auszustellen. Dies gilt auch für Führerscheine, die aufgrund von Verlust, Diebstahl oder aufgrund von Änderung von Daten (wenn Lenkerinnen und -Lenker von Kraftfahrzeugen (Kfz) den Führerschein als amtliches Dokument benutzen wollen) ersetzt werden müssen.

Inhalt der EU-Führerscheinrichtlinie

Gültigkeit und Erneuerung von Führerscheinen
Führerscheine der Klassen A oder B sind zehn Jahre gültig. Die Gültigkeit kann jedoch von einzelnen Mitgliedstaaten auf 15 Jahre erhöht werden. Diese beiden Möglichkeiten wurden durch einen politischen Kompromiss auf europäischer Ebene erzielt.

Die Mitgliedstaaten können die Erneuerung von Führerscheinen auch vom Gesundheitszustand der Kfz-Lenkerinnen und -Lenker (körperliche und geistige Tauglichkeit, Seh- und Hörvermögen, Erkrankungen wie Herz- und Gefäßkrankheiten, Zucker und Krankheiten des Nervensystems) abhängig machen. Diese Maßnahme empfiehlt die Europäische Union (EU) aus Gründen der Verkehrssicherheit. Jedoch können die Mitgliedstaaten selbst bestimmen, Wiederholungstests ab einem bestimmten Alter und unter bestimmten Bedingungen durchführen. Derzeit sind keine Maßnahmen in Österreich geplant.

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen bei Kfz-Lenkerinnen und -Lenker, die älter als 50 Jahre sind, begrenzen. Sie können für diese Personengruppe häufigere ärztliche Kontrollen oder Auffrischungskurse vorschreiben. Jedoch darf die Verringerung der Gültigkeitsdauer von einer Behörde nur dann vorgenommen werden, wenn der Führerschein erneuert werden muss. Derzeit sind keine Maßnahmen in Österreich dazu geplant.

Führerschein-Tourismus soll unterbunden werden

Durch diese EU-Richtlinie soll auch der Führerschein-Tourismus bekämpft werden. Es wird festgelegt, dass jede Person nur Inhaber eines einzigen Führerscheines ist. Die Ausstellung eines Führerscheines muss von den Behörden daher abgelehnt werden, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller den Führerschein in einem anderen europäischen EU-Mitgliedstaat eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen bekommen hat.

Wenn eine Führerscheinbehörde einen begründeten Verdacht hat, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller bereits einen Führerschein besitzt, so muss diese Behörde zukünftig Nachforschungen anstellen. Zur Erleichterung dieser Zusammenarbeit wird ein EU-Führerscheinnetz für den Datenaustausch eingerichtet. In Österreich wird derzeit an einem zentralen Führerscheinregister gearbeitet.

Neue Motorradklassen

Zweirädrige Fahrzeuge: Sammeln von Erfahrung hilft Unfälle zu vermeiden

Die Motorradunfälle in der Europäischen Union weisen eine erschreckend hohe Zahl auf. Daher wurde in der Richtlinie der Grundsatz des stufenweisen Zugangs" festgeschrieben. Jedoch können die Mitgliedstaaten das Mindestalter flexibel gestalten.

Beim stufenweisen Zugang wird das Sammeln von Erfahrung auf kleineren Motorrädern gefördert, bevor man auf größere Motorräder umsteigt. Dazu wurden zwei neue Fahrzeugklassen A1 und A2 geschaffen. Schulungen sollen als Alternative zu Prüfungen bei einem Wechsel auf größere Motorräder angeboten werden. Weiters wird die Erhöhung des Alters für Lenkerinnen und Lenker in der Kategorie der leistungsstärksten Motorräder, die keine Praxis aufweisen können auf 24 Jahre erhöht.

Neue Klasse AM für Kleinkrafträder (Mopeds)

Für Kleinkrafträder (Mopeds) wird eine neue europäische Klasse AM eingeführt. Für diese Klasse wird zumindest eine theoretische Prüfung vorgeschrieben, was die Verkehrssicherheit gerade für die stärker gefährdeten jüngsten Fahrerinnen und Fahrer erhöhen soll. Die Klasse AM umfasst zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Kilometer pro Stunde (km/h) sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge.

Das Mindestalter für die Klasse AM wird auf 16 Jahre festgelegt.

In Österreich wird am derzeit festgelegten Mindestalter für den Erhalt eines Mopedführerscheines festgehalten.

EzB wird zu Führerscheinklasse BE


Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile

Inhaberinnen und Inhaber eines Führerscheins der Klasse B können einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 Kilogramm mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4.250 Kilogramm nicht übersteigt. Liegt die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 Kilogramm, so ist je nach Vorschrift des Mitgliedstaats eine Schulung und oder eine Prüfung erforderlich. (Code 96)

Die Führerscheinklasse EzB entfällt!

Details werden in den nächsten Monaten vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) ausgearbeitet.

Bei Wohnmobilen bleibt die Gewichtsgrenze für die Klasse B bei 3500 Kilogramm.

Fahrprüferschulung und Weiterbildung


Aus- und Weiterbildung der Fahrprüfer

Derzeit gibt es keine einheitlichen europäischen Regelungen, welche Qualifikationen Fahrprüfer mitbringen müssen, um in einer Fahrschule arbeiten zu können.

Die Richtlinie wird folgende einheitliche Regelungen zu folgenden Punkten ausarbeiten:

•Bestandteile der Grundqualifikation,
•Anforderungen an Qualitätssicherungsregeln und
•regelmäßige Weiterbildungsprogramme für Fahrprüferinnen und Fahrprüfer

Quelle: Bundesministerium für Verkehr
Infos in der Fahrschule!